Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand
05/2012
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Nordrhein
Pharma.
Allgemeines, Geltungsbereich
Allen Angeboten, Lieferungen und sonstigen
Leistungen der Nordrhein Pharma – auch zukünftigen –
liegen ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
Angebote
Sämtliche Angebote Nordrhein Pharma sind
unverbindlich. Öffentliche Äußerungen der Nordrhein
Pharma, des Herstellers der gelieferten Waren oder
dessen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei
der Kennzeichnung, stellen keine Beschreibungen der
Beschaffenheit der Waren und keine Garantie derselben
dar.
Preise
Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der
Bestellung gültige Preisliste. Die Berechnung der Preise
erfolgt auf der Basis der aktuellen Preisliste zu den am
Tag des Auftragseingangs gültigen Preisen zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise gelten
ausschließlich unter dem Vorbehalt von Irrtümern und
Druckfehlern.
Lieferung, Versand, Gefahrenübergang,
Rücksendungen
Die Versandart und die Beförderung werden
grundsätzlich durch die Nordrhein Pharma bestimmt. Die
Nordrhein Pharma ist zu Teillieferungen berechtigt. Ohne
eine gesonderte, schriftlich fixierte Absprache trägt
der Kunde in jedem Falle die anfallenden Versandkosten
in voller Höhe.
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf eigene
Gefahr des Kunden. Für Bruch-, Frost- und Hitzeschäden
übernehmen wir keine Verantwortung. Die Gefahr geht auch
bei Teillieferungen mit dem Versand auf den Kunden über.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde
zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
Beim Vorliegen von höherer Gewalt,
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Mobilmachung,
Blockaden, Ein- und Ausfuhrverboten, behördlichen
Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel etc. oder
sonstigen Hindernissen bei uns oder unseren Lieferanten,
die wir infolge subjektiver Unmöglichkeit weder
beseitigen können und deren Behebung uns auch nicht
zugemutet werden kann, sind wir dazu berechtigt die
Lieferung entweder nachzuholen oder ganz oder teilweise
zurückzutreten. Die Beanstandung einer Lieferung
berechtigt nicht zur Geltendmachung von Rechtsfolgen für
andere Lieferungen, insbesondere nicht zum Rücktritt vom
Vertrag. Ansprüche auf Schadenersatz wegen
Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung können nicht
geltend gemacht werden.
Unsere Lieferpflichten ruhen, solange der
Käufer mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug ist.
Dem Wunsch, gekaufte Ware aus Kulanz zurückzunehmen,
kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen
entsprochen werden. Die Rücknahme bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Rücksendung
der Ware in der unbeschädigten Originalverpackung (ohne
jegliche Fremdmarkierung) erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Kunden. Für einwandfreie Ware schreiben wir dann bei
Rücksendung innerhalb von drei Monaten nach Lieferdatum
75 %, bei Rücksendungen innerhalb von sechs Monaten nach
Lieferdatum 50 %, vom Nettowarenwert, gut. Produkte, die
in Sonderaufmachung ausdrücklich bestellt werden oder
nicht in das Standardlieferprogramm des Verkäufers
fallen und Produkte deren Verfalldatum oder
Mindesthaltbarkeitsdatum weniger als 6 Monate beträgt
oder bereits überschritten ist, sind grundsätzlich von
einer Rücknahme ausgeschlossen.
Rücksendungen oder Umtausch gelieferter Waren kann –
soweit nicht entsprechende Mängelhaftungsansprüche
bestehen – nur nach vorheriger schriftlicher
Vereinbarung erfolgen; andernfalls können wir die
Annahme der Rücksendung verweigern. Eine erforderliche
Überarbeitung wird kostenpflichtig verrechnet.
Medizinprodukte-Beobachtungs- und
–Meldesystem
Der Kunde verpflichtet sich, Vorkommnisse gemäß
der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV),
die zu einer Gefährdung der Gesundheit oder der
Sicherheit von Patienten, Anwendern oder Dritten führen
oder führen könnten, umgehend an Nordrhein Pharma zu
melden, damit Nordrhein Pharma die Pflichten gemäß des
Medizinprodukte-Beobachtungs- und –Meldesystems nach §
29 Medizinproduktgesetz (MPG) erfüllen kann.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes in schriftlicher Form
vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort mit
Zugang der Rechnung ohne jeglichen Abzug zur Zahlung
fällig. Es gilt das Rechnungsdatum. Bei
Banküberweisungen gilt für den Zahlungseingang der Tag,
an dem die Gutschriftanzeige der Bank bei uns eingeht.
Sämtliche Preise sind unverbindlich und
verstehen sich in Euro zzgl. der vom Käufer zu tragenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden
gesetzlichen Höhe.
Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Zinsen
und Kosten und dann auf die Hauptforderung verrechnet.
Im Übrigen gelten §§366, 367 BGB. Bei Zahlungsverzug
berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz (§ 288 II BGB). Desweiteren wird
eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro
erhoben.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes ist nur wegen Ansprüchen des
Kunden statthaft, die von uns schriftlich anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt wurden.
Mängelhaftung
Bei einem Kauf, der für beide Teile ein
Handelsgeschäft ist, hat der Kunde Mängel jeglicher Art
– ausgenommen verborgene Mängel – unverzüglich,
spätestens jedoch binnen 3 Tage nach Empfang der Ware
schriftlich zu rügen. Alle Mängel oder Beanstandungen
der Ware müssen unter Angabe der Kunden-Nr.,
Rechnungs-Nr. und Rechnungsdatum sowie Art und Umfang
der Mängel erfolgen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ware
als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach
Entdeckung zu rügen; ansonsten gilt die Ware auch in
Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
Mängel, die durch den Transport verursacht
wurden, ebenso wie Transportverluste, müssen sofort von
dem ausliefernden Unternehmen oder Spediteur durch
Schadenbescheinigung schriftlich bestätigt werden. Liegt
kein schriftliches Schadens- oder Verlust-Protokoll vor,
wird kein Ersatz geleistet. Äußerlich beschädigte
Sendungen sind daher nur mit einem Vorbehalt auf
Schadenersatzansprüche gegen das jeweilige
Transportunternehmen anzunehmen. Die
Zahlungsverpflichtung gegenüber der Nordrhein Pharma
bleibt davon in jedem Fall unberührt.
Liegt bei einer durch die Nordrhein Pharma
gelieferten Ware ein Sachmangel vor, so werden wir, bei
berechtigtem Anspruch, nach unserer Wahl Ersatz liefern
oder die Ware nachbessern. Erst nachdem eine
Mängelbeseitigung durch die Nordrhein Pharma
fehlgeschlagen ist bzw. eine Ersatzlieferung ebenfalls
Mängel aufweist, ist der Kunde berechtigt nach dem
fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist eine
Herabsetzung des Preises zu verlangen. Liegt ein nicht
unerheblicher Mangel vor, kann der Kunde außerdem vom
Vertrag zurücktreten und nach Maßgabe der Klausel 7.
Schadenersatz statt Leistung verlangen.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden
verjähren nach zwölf Monaten ab Gefahrenübergang. Die
Verjährungsfrist verlängert sich um den Zeitraum einer
eventuellen Nachbesserung oder Nachlieferung. Die Kosten
der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die
gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort
als die gewerbliche Niederlassung des Kunden gebracht
wurde, werden nicht übernommen. Es bestehen keine
Ansprüche aus Mängelhaftung aufgrund unleserlicher oder
unrichtiger europäischer Artikelnummern.
Allgemeine Haftung
Schadenersatzansprüche – gleich welcher Art –
gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die
Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben.
Dieser Haftungsausschluss gilt weder bei Körperschäden,
noch bei der Übernahme einer vertraglichen Garantie,
noch bei einer Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, welche die Erfüllung des
Vertragszwecks gefährden. Dabei ist der Schadenersatz
jedoch auf den Umfang der Garantie bzw. bei einfach
fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
bleiben unberührt.
Mit Ausnahme der Ansprüche aus der
Mängelhaftung, nach dem Produkthaftungsgesetz und für
eine Verletzung des Lebens, des Körpers und auch der
Gesundheit verjähren Schadensersatzansprüche ein Jahr
nachdem der Kunde Kenntnis von Ihnen erlangt hat oder
ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Rücknahme, Umtausch
Ohne triftigen Grund kann keine Ware
umgetauscht oder zurückgenommen werden. Artikel die
nicht mehr in den Preislisten geführt werden sind auf
jeden Fall vom Umtausch ausgeschlossen. Ein triftiger
Grund ist dann gegeben, wenn Beanstandungen vorliegen,
die durch ein eindeutiges, von uns anerkanntes,
Verschulden unsererseits verursacht worden sind.
Liegt ein von der Nordrhein Pharma anerkannter
triftiger Grund vor, erfolgt die Zurücknahme oder der
Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware nur nach
vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
Eigentumsvorbehalt und sonstige
Sicherungen
Die Nordrhein Pharma behält sich das Eigentum
an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung
sämtlicher – auch zukünftiger – Forderungen
(einschließlich der Nebenforderungen, bspw. Zinsen) aus
der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen und
üblichen Geschäftsgang veräußern, jedoch weder zur
Sicherung übereignen noch verpfänden. Gleichzeitig tritt
der Kunde die aus dem Geschäftsgang entstehenden
Forderungen an die Nordrhein Pharma ab. Der Kunde ist
verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich
zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen
Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung angemessen zu
versichern. Im Falle einer Beschlagnahmung, Pfändung,
Beschädigung oder des Abhandenkommens der von uns
gelieferten Ware hat der Kunde die Nordrhein Pharma
unverzüglich mündlich und schriftlich hiervon zu
unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die
insbesondere im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage zur
Aufhebung einer Pfändung und ggf. zu einer
Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware angewendet werden
müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden
können.
Bei Zahlungsverzug sowie Eintritt einer
wesentlichen Vermögensverschlechterung beim Kunden,
durch die die Ansprüche der Nordrhein Pharma gefährdet
werden oder wenn der Kunde sonstige wesentliche
Vertragspflichten verletzt, ist die Nordrhein Pharma zur
einstweiligen Zurücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.
Wird das Rücknahmerecht ausgeübt ist dies nicht
gleichbedeutend mit einem Vertragsrücktritt. Der Kunde
tritt die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (z.B. im Versicherungsfall, bei einer
unerlaubten Handlung) bzgl. Der Vorbehaltsware
entstehenden Kaufpreis-, Werklohn oder sonstigen
Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab; wir nehmen die
Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich,
die an uns abgetretene Forderung für Rechnung von uns in
eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Auf Verlangen der Nordrhein Pharma hat der Kunde in
einem solchen Fall, die zur Einziehung erforderlichen
Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen,
entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen und
dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der
Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten
Forderungen insgesamt um mehr als 50% ist die Nordrhein
Pharma auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der
Sicherheit nach der Wahl der Nordrhein Pharma
verpflichtet.
Schlussbestimmungen
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart
wurde, ist der Erfüllungsort grundsätzlich Bergisch
Gladbach.
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der
Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art – auch für
Wechsel- und Scheckstreitigkeiten – Bergisch Gladbach.
Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Die Nordrhein Pharma ist jedoch auch berechtigt,
den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu
verklagen.
Für diese Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen dem Kunden und der Nordrhein Pharma gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
Die Nordrhein Pharma ist berechtigt, die
bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang
mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gemäß
Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu verarbeiten
( siehe Datenschutzerklärung).
Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen in
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden oder sollten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame
Bestimmung oder die Lücke ist dann durch eine Bestimmung
zu ersetzen bzw. auszufüllen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen am nächsten
kommt.
Alle früheren Ausgaben unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen treten mit Erscheinen einer
aktuelleren Ausgabe (laut Datierung) außer Kraft.
Bergisch Gladbach,
01.01.2012 |